Gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) – Informationen für Endnutzer

Stand: 25. Mai 2026

studio vaai und der Partner haben gemäß Art. 26 DSGVO festgelegt, wer von ihnen welche Pflichten im Rahmen der virtuellen Anprobe erfüllt:

(a) Der Partner ist verantwortlich für:

  • die Identifizierung der Endkunden in seinem Onlineshop;
  • die Einbindung des Widgets und die Bereitstellung des Consent-Mechanismus im Onlineshop;
  • die Übermittlung der vom Endkunden ausgewählten Größe an studio vaai über das SDK;
  • die Entgegennahme und weitere Verarbeitung der von studio vaai zurückgegebenen Größenauswahl.

(b) studio vaai ist verantwortlich für:

  • die Verarbeitung der Ganzkörperfotos und Körpergröße zur Ableitung von Körpermaßen;
  • die Durchführung der virtuellen Anprobe und Größenempfehlung;
  • die Bereitstellung des technischen Consent-Mechanismus innerhalb des Widgets;
  • die Löschung der verarbeiteten Daten gemäß den in dieser Datenschutzerklärung festgelegten Fristen.

Anlaufstelle für Betroffene: Unabhängig von der internen Aufgabenteilung kannst du deine Rechte als betroffene Person gegenüber jedem der gemeinsam Verantwortlichen geltend machen (Art. 26 Abs. 3 DSGVO). Primärer Ansprechpartner für Anfragen zur Datenverarbeitung im Widget ist studio vaai: [email protected].

Du hast außerdem das Recht, dich bei der sowohl für studio vaai als auch für den Partner zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Die Kontaktdaten findest Du hier: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Postfach 1349, 91504 Ansbach, [email protected], https://www.lda.bayern.de/

Welche Daten im Rahmen der virtuellen Anprobe verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange, erfährst du in unseren Datenschutzhinweisen zur virtuellen Anprobe.